Zuletzt aktualisiert am 11. September 2026
Der DigitalPakt 2.0 ist offiziell gestartet! Nach abgeschlossener Ratifizierung hat Bundesbildungsministerin Karin Prien am 31. August 2026 die abschließende Unterschrift unter die Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern gesetzt. Seit dem 1. September 2026 ist der DigitalPakt 2.0 damit offiziell gestartet und der Weg für die Auszahlung der Bundesmittel frei. Insgesamt investieren Bund und Länder bis 2030 fünf Milliarden Euro in die digitale Bildung an Schulen.
Dabei geht es nicht mehr nur um die technische Ausstattung. Der DigitalPakt 2.0 verbindet die Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur mit Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie der Bund-Länder-Initiative „Digitales Lehren und Lernen“. Neben klassischer IT-Infrastruktur können unter anderem auch Bildungssoftware und Strukturen für professionellen technischen Support berücksichtigt werden.
Für Schulen, Kommunen und Schulträger wird die Umsetzung inzwischen konkreter – allerdings mit deutlichen Unterschieden zwischen den Bundesländern. Während einige Länder ihre Verfahren und Fördermodelle bereits näher ausgestalten, befinden sich andere noch bei der Erarbeitung der landesspezifischen Richtlinien. Förderanträge können erst gestellt werden, wenn das jeweilige Bundesland die notwendigen Regelungen und Verfahren veröffentlicht hat.
Wichtig für bereits begonnene Vorhaben: Die Verwaltungsvereinbarung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2026. Das bedeutet jedoch nicht, dass jedes seitdem begonnene Vorhaben automatisch förderfähig ist. Welche Maßnahmen berücksichtigt werden, welche Nachweise erforderlich sind und ab wann Förderanträge gestellt werden können, regeln die Bundesländer in ihren jeweiligen Förderverfahren. Investitionen sollten deshalb weiterhin sorgfältig dokumentiert und mit den jeweiligen Landesvorgaben abgeglichen werden.
Aktueller Länderüberblick zum DigitalPakt: Wo stehen die Bundesländer?
Die Umsetzung erfolgt über die Bundesländer und entsprechend unterschiedlich ist derzeit der Stand. Baden-Württemberg hat beispielsweise inzwischen konkrete Eckpunkte für ein geplantes Schulträger-Budget vorgestellt. Bayern will die DigitalPakt-Mittel in sein pauschaliertes Vier-Säulen-Modell für die Schul-IT integrieren. In anderen Ländern stehen die konkreten Förderrichtlinien und Antragsverfahren weiterhin aus.
| Bundesland | Offizieller Stand |
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Bund / allgemein
DigitalPakt 2.0 offiziell gestartet
Update 01.09. |
Der DigitalPakt 2.0 ist offiziell gestartet. Nachdem alle Länder die Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet hatten, setzte Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien am 31.08.2026 die abschließende Unterschrift unter die Vereinbarung. Damit ist der Weg für die Auszahlung der Bundesmittel frei. Die Verwaltungsvereinbarung gilt rückwirkend zum 01.01.2026. Bund und Länder stellen in den kommenden fünf Jahren insgesamt 5 Milliarden Euro für die digitale Bildung an Schulen bereit und tragen die Kosten jeweils zur Hälfte. Für den Handlungsstrang I zur digitalen Bildungsinfrastruktur stellt der Bund 2,25 Milliarden Euro als Finanzhilfe zur Verfügung. Davon entfallen 2,1375 Milliarden Euro auf landesbezogene Maßnahmen und 112,5 Millionen Euro auf länderübergreifende Vorhaben. Weitere 250 Millionen Euro Bundesmittel fließen im Handlungsstrang III in die Bund-Länder-Initiative „Digitales Lehren und Lernen“. Gefördert werden können unter anderem Schulnetzwerke, WLAN, Schulserver, die digitale Ausstattung von Unterrichtsräumen, mobile Endgeräte sowie digitale Lehr- und Lernplattformen. Die konkrete Ausgestaltung der Förderung sowie die Antrags- und Bewilligungsverfahren regeln weiterhin die Bundesländer. Die rückwirkende Geltung ab 01.01.2026 bedeutet daher nicht automatisch, dass jedes seitdem begonnene Vorhaben förderfähig ist.
Stand: 01.09.2026 · geprüft: 11.09.2026 · Quellen:
BMBFSFJ – Start des DigitalPakt 2.0,
DigitalPakt Schule,
BMBFSFJ – Digitales Lehren und Lernen
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Baden-Württemberg
Förderverfahren wird konkret
Update 25.08. |
Für Baden-Württemberg liegen inzwischen deutlich konkretere Informationen zur geplanten Umsetzung des DigitalPakt 2.0 vor. Nach aktuellem Planungsstand soll statt kleinteiliger Einzelanträge ein Schulträger-Budget eingeführt werden. Dessen Höhe soll sich an der Zahl der Schülerinnen und Schüler orientieren. Innerhalb der festgelegten Fördertatbestände sollen Schulträger gemeinsam mit ihren Schulen priorisieren können, wofür die Mittel vor Ort eingesetzt werden. Auch der bislang erforderliche Medienentwicklungsplan soll als formale Fördervoraussetzung entfallen. Die Abstimmung zwischen Schulen und Schulträgern über pädagogische Bedarfe sowie Betrieb, Wartung und Support bleibt jedoch zentral. Förderfähig sollen unter anderem Endgeräte für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres pädagogisches Personal, schulische Netzwerkinfrastruktur sowie weitere investive Maßnahmen sein. Auch Ersatzbeschaffungen sollen möglich sein. Die endgültige Verwaltungsvorschrift für Baden-Württemberg lag zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Informationen noch nicht vor. Einzelne Regelungen können sich daher noch ändern.
Stand: 14.08.2026 · geprüft: 11.09.2026 · Quellen:
Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung Baden-Württemberg,
Kultusministerium Baden-Württemberg
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Bayern
DigitalPakt im Vier-Säulen-Modell
Update 25.08. |
Bayern setzt bei der künftigen Finanzierung der Schul-IT auf einen gesetzlichen Vier-Säulen-Zuschuss. Ab 2027 sollen bisherige Förderverfahren durch dauerhafte und flexibel einsetzbare pauschalierte Zuweisungen und Zuschüsse ersetzt werden. Für den Doppelhaushalt werden rund 296 Millionen Euro genannt; ab 2027 sollen jährlich rund 207 Millionen Euro aus Landesmitteln vorgesehen werden, ergänzt um die Mittel aus dem DigitalPakt 2.0. Das Kultusministerium stellt inzwischen ausdrücklich klar, dass die Mittel des DigitalPakt 2.0 direkt in dieses bayerische Zuschussmodell einfließen können. Schulaufwandsträger sollen dadurch automatisch und ohne eigenen Förderantrag oder Verwendungsnachweis vom DigitalPakt 2.0 profitieren. Die Auszahlung der gesetzlichen Leistung soll über das Portal sat:las des Landesamts für Schule erfolgen.
Stand geprüft: 11.09.2026 · Quellen:
Bayerisches Kultusministerium – Entlastungstracker,
Bayerisches Kultusministerium
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Berlin
Umsetzung beschlossen
Update 01.09. |
Der Berliner Senat hat die Umsetzung des DigitalPakt 2.0 beschlossen und die zuständige Senatorin ermächtigt, entsprechende Vereinbarungen und Erklärungen für das Land Berlin zu unterzeichnen. Für Berlin werden rund 111 Millionen Euro Bundesmittel für landesinterne Fördermaßnahmen genannt. Bei Einrechnung des üblichen Landesanteils ergibt sich überschlägig ein Gesamtvolumen von rund 135 Millionen Euro. Zum zuletzt veröffentlichten Berliner Stand wurden die für die konkrete Antragstellung erforderlichen Förderrichtlinien erarbeitet. Da der bundesweite Unterzeichnungsprozess inzwischen abgeschlossen ist, ist für Schulen und Schulträger nun insbesondere die Veröffentlichung der konkreten Berliner Förderregelungen und Verfahren entscheidend.
Stand: 17.02.2026 · geprüft: 11.09.2026 · Quelle:
Land Berlin
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Brandenburg
Umsetzung vorbereitet
Update 11.09. |
Brandenburg hat den DigitalPakt 2.0 unterzeichnet. Für das Land stehen rund 64,3 Millionen Euro Bundesmittel zur Förderung der IT-Infrastruktur und digitalen Ausstattung der Schulen zur Verfügung. Die Mittel sollen insbesondere für die Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur und Ausstattung eingesetzt werden. Darüber hinaus umfasst der DigitalPakt Maßnahmen zur digitalen Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie zur Qualifizierung von Lehrkräften. Die konkrete landesspezifische Förderrichtlinie beziehungsweise das Antragsverfahren ist weiterhin abzuwarten.
Stand: 02.09.2026 · geprüft: 11.09.2026 · Quelle:
Land Brandenburg – DigitalPakt 2.0 zwischen Bund und Ländern unterzeichnet
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Bremen
Umsetzung gestartet
Update 11.09. |
Bremen will mit dem DigitalPakt 2.0 seine bestehende digitale Bildungsinfrastruktur weiterentwickeln. Für Bremen werden weiterhin rund 25 Millionen Euro für die neue Förderphase genannt. Neben Infrastruktur und Ausstattung sollen insbesondere digitale Bildungsangebote, Künstliche Intelligenz, Unterrichtsentwicklung und digitale Souveränität eine stärkere Rolle spielen. Das Land will dabei die im DigitalPakt vorgesehenen Möglichkeiten für möglichst schlanke Verfahren nutzen. Konkrete landesspezifische Förder- beziehungsweise Antragsverfahren für einzelne Maßnahmen sind bislang noch nicht abschließend veröffentlicht.
Stand: 01.09.2026 · geprüft: 11.09.2026 · Quellen:
Senatspressestelle Bremen – DigitalPakt 2.0 startet,
Senatspressestelle Bremen – Mittelvolumen
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| Hamburg Mittelvolumen genannt |
Hamburg nennt für den DigitalPakt 2.0 ein Gesamtvolumen von knapp 120 Millionen Euro bis 2030. Darin enthalten sind rund 56,3 Millionen Euro Bundesmittel, rund 13,2 Millionen Euro Landesmittel sowie rund 50 Millionen Euro anrechenbare eigene Aufwendungen für digitale Bildung. Da Hamburg zugleich Land und Schulträger ist, erfolgt die Umsetzung zentral über die zuständige Behörde; ein klassisches Einzelantragsverfahren für einzelne Schulen ist damit nicht zu erwarten.
Stand: 18.12.2025 · geprüft: 11.09.2026 · Quelle:
Hamburg
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| Hessen Details noch offen |
Für Hessen ist bislang keine landesspezifische DigitalPakt-2.0-Richtlinie mit konkreten Fördersummen, Verfahren oder Abweichungen veröffentlicht. Die bisherigen DigitalPakt-Informationen sind in die Strategie „Digitale Schule Hessen“ eingebettet; für die neue Förderphase bleibt die konkrete Ausgestaltung abzuwarten.
Stand geprüft: 11.09.2026 · Quellen:
Digitale Schule Hessen,
DigitalPakt Schule
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Mecklenburg-Vorpommern
Förderrichtlinie in Vorbereitung
Update 11.09. |
Mecklenburg-Vorpommern hat am 17.07.2026 die Bund-Länder-Vereinbarung zum DigitalPakt 2.0 unterzeichnet. Mit dem offiziellen bundesweiten Start am 01.09.2026 stehen dem Land und den Schulträgern weitere Mittel für Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur zur Verfügung. Für Mecklenburg-Vorpommern wird weiterhin mit rund 42,1 Millionen Euro Bundesmitteln sowie einem ergänzenden Eigenanteil gerechnet. Die konkrete landesspezifische Förderrichtlinie befindet sich weiterhin in Vorbereitung. Ein geöffnetes Antragsverfahren liegt derzeit noch nicht vor.
Stand: 01.09.2026 · geprüft: 11.09.2026 · Quellen:
Regierungsportal Mecklenburg-Vorpommern,
Regierungsportal Mecklenburg-Vorpommern – Start des DigitalPakt 2.0
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| Niedersachsen Landesrichtlinie noch offen |
Die Landesregierung hat sich mit der Verwaltungsvereinbarung befasst und dem weiteren Vorgehen zugestimmt. Auf Niedersachsen entfallen rund 200 Millionen Euro Bundesmittel, ergänzt durch Eigenmittel des Landes oder der Schulträger in Höhe von rund 47 Millionen Euro. Als Schwerpunkte werden unter anderem WLAN- und Netzwerkinfrastruktur, digitale Ausstattung der Klassenräume, Lehrkräftefortbildung und digitale Anwendungen genannt. Eine konkrete Landesrichtlinie ist noch nicht veröffentlicht.
Stand: 21.04.2026 · geprüft: 11.09.2026 · Quelle:
Niedersächsische Staatskanzlei
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| Nordrhein-Westfalen Richtlinien in Vorbereitung |
Nordrhein-Westfalen hat die Vereinbarungen für den DigitalPakt 2.0 beschlossen. Für NRW wird ein ungefähres Gesamtvolumen von rund einer Milliarde Euro genannt. Die rechtlichen und politischen Grundlagen sind damit auf den Weg gebracht; die konkreten Förderrichtlinien werden parallel vorbereitet. Das neue Investitionspaket soll bewusst bürokratiearm, verlässlich und praxistauglich angelegt sein.
Stand: 22.04.2026 · geprüft: 11.09.2026 · Quelle:
Schulministerium NRW
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| Rheinland-Pfalz Ausgestaltung offen |
Rheinland-Pfalz begrüßt die Bund-Länder-Einigung zum DigitalPakt 2.0 und verweist auf den nahtlosen Übergang vom ersten DigitalPakt zur neuen Förderphase. Konkrete landesspezifische Abweichungen, Fördersummen oder Antragsverfahren sind bislang noch nicht abschließend veröffentlicht. Die Umsetzung wird voraussichtlich auf Basis einer landesspezifischen Richtlinie erfolgen.
Stand geprüft: 11.09.2026 · Quellen:
Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz,
DigitalPakt Rheinland-Pfalz
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| Saarland Förderregeln noch offen |
Das Saarland hat den DigitalPakt 2.0 unterzeichnet. Für das Saarland werden Investitionen von deutlich über 50 Millionen Euro in die digitale Bildung genannt, die hälftig von Bund und Land getragen werden sollen. Förderregeln, konkrete Antragsverfahren und ein Förderportal sind noch nicht abschließend veröffentlicht.
Stand: 29.05.2026 · geprüft: 11.09.2026 · Quelle:
Saarland
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| Sachsen In Planung |
Sachsen führt den DigitalPakt Schule 2.0 im Landesportal weiterhin als Maßnahme in Planung. Im Ergebnis der bundesrechtlichen Grundlagen sollen durch den Freistaat Sachsen die korrespondierenden landesrechtlichen Grundlagen für die Finanzierung geschaffen werden. Eine Förderrichtlinie zur Umsetzung ist dort noch nicht ausgewiesen; als Zeitschiene wird ein Abschluss bis Ende 2030 genannt.
Stand geprüft: 11.09.2026 · Quelle:
Sachsen Digital
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| Sachsen-Anhalt Bundesmittel genannt |
Sachsen-Anhalt erhält im investiven Handlungsstrang I bis zu rund 57,6 Millionen Euro Bundesmittel. Das Land arbeitet auf dieser Basis an der weiteren Umsetzung. Etwaige Gesamtvolumina inklusive Landes- und weiterer Anteile sind derzeit nur als ungefähre Schätz- beziehungsweise Arbeitswerte zu verstehen und sollten nicht als fest bewilligte Summe dargestellt werden.
Stand geprüft: 11.09.2026 · Quelle:
Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt
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| Schleswig-Holstein Umsetzung in Vorbereitung |
Schleswig-Holstein erwartet aus dem DigitalPakt 2.0 bis zu rund 72,6 Millionen Euro für Schulträger und landesweite Maßnahmen. Die Bund-Länder-Vereinbarung wurde vom Land bereits unterzeichnet und an den Bund übermittelt. Das Land strebt eine möglichst bürokratiearme Umsetzung an und plant nach aktuellem Stand, Mittel ab Anfang 2027 auszureichen. Die hierfür erforderlichen landesrechtlichen Grundlagen und die konkrete Förderausgestaltung befinden sich noch in Vorbereitung.
Stand geprüft: 11.09.2026 · Quellen:
DigitalPakt FAQ Schleswig-Holstein,
Landtag Schleswig-Holstein
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| Thüringen Richtlinie für Herbst 2026 angekündigt |
Für Thüringen werden rund 112 Millionen Euro Gesamtvolumen genannt: rund 56 Millionen Euro Bundesmittel sowie jeweils rund 28 Millionen Euro von Land und Schulträgern. Förderfähig sollen Vorhaben ab dem 01.01.2026 sein; Anträge können bis Ende 2030 gestellt und bewilligte Maßnahmen bis Ende 2032 umgesetzt werden. Neben WLAN, Netzwerken, Präsentationstechnik, mobilen Endgeräten und fachspezifischer Ausstattung soll auch der Aufbau professioneller IT-Administrationsstrukturen unterstützt werden. Unterrichtsentwicklung, digitale Kompetenzen und die Qualifizierung von Lehrkräften rücken ebenfalls stärker in den Fokus. Im Bildungsministerium ist ein eigenes Digitalisierungsreferat vorgesehen. Die Förderrichtlinie soll im Herbst 2026 in Kraft treten.
Stand: 05.05.2026 · geprüft: 11.09.2026 · Quellen:
Thüringer Ministerium für Bildung,
DigitalPakt Schule
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Was Schulen und Schulträger jetzt vorbereiten können
Auch wenn die konkrete Antragstellung vom jeweiligen Bundesland abhängt, können Schulen und Schulträger bereits jetzt wichtige Grundlagen schaffen. Dazu gehört vor allem, bestehende Bedarfe zu prüfen und geplante Maßnahmen nachvollziehbar zu dokumentieren.
Auch der Bitkom-Check (geprüft 25.08.26) zum DigitalPakt 2.0 betont, dass die Mittel schnell, unbürokratisch und in enger Abstimmung mit den Schulträgern umgesetzt werden sollten. Für die Praxis wird damit deutlich: Neben der Beschaffung werden tragfähige Konzepte für Betrieb, Administration, Support und Qualifizierung immer wichtiger.
Unsere Tipps:
- Vorhandene IT-Infrastruktur erfassen
- Pädagogische Medien- und Digitalisierungskonzepte auf Aktualität prüfen und landesspezifische Anforderungen beachten
- WLAN, Netzwerk, Firewall und IT-Sicherheit bewerten
- Bedarf an Endgeräten, Präsentationstechnik, Software und digitalen Fachanwendungen klären
- Wartung, Administration und Support als Konzept mitplanen
- Fortbildungs- und Qualifizierungsbedarf einbeziehen
- Landesspezifische Informationen regelmäßig prüfen
Gerade bei größeren IT-Projekten ist es sinnvoll, technische Ausstattung, Betrieb, Support und pädagogische Nutzung zusammen zu betrachten. Bei der Vorbereitung solcher Vorhaben kann externe Unterstützung hilfreich sein – etwa, um Bedarfe einzuordnen, technische Möglichkeiten zu prüfen oder ergänzende Beschaffungswege wie eine Elternfinanzierung mitzudenken.
Fazit: DigitalPakt 2.0 gestartet – jetzt Förderwege im Blick behalten
Der DigitalPakt 2.0 ist seit dem 1. September 2026 offiziell gestartet. Damit sind die Voraussetzungen auf Bundesebene geschaffen. Für Schulen und Schulträger beginnt jedoch nicht automatisch überall die Antragstellung. Während einige Bundesländer ihre Fördermodelle und Verfahren bereits näher ausgestaltet haben, werden andernorts die landesspezifischen Richtlinien noch vorbereitet. Wann und unter welchen Bedingungen Fördermittel beantragt werden können, hängt daher weiterhin vom jeweiligen Bundesland ab.
Gleichzeitig wird deutlich, dass nachhaltige Schuldigitalisierung mehr umfasst als die einmalige Beschaffung von Geräten. Infrastruktur, Bildungssoftware, IT-Administration, Support, Schulentwicklung und Qualifizierung sollten als zusammenhängende Aufgabe geplant werden. Wer Bedarfe und Vorhaben frühzeitig dokumentiert, schafft eine gute Grundlage für die kommenden Förderverfahren.
Quellen und weiterführende Informationen
- BMBFSFJ: Karin Prien unterzeichnet Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt 2.0
- BMBFSFJ: Bund und Länder einigen sich auf DigitalPakt 2.0
- DigitalPakt Schule: DigitalPakt 2.0 – aktueller Überblick
- Bitkom: Bitkom-Check zum DigitalPakt 2.0
- BMBFSFJ: Bund-Länder-Initiative„Digitales Lehren und Lernen“
- Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung Baden-Württemberg: Aktueller Stand zum DigitalPakt 2.0 und geplantem Schulträger-Budget
- Bayerisches Kultusministerium – Entlastungstracker: Vier-Säulen-Zuschuss und Einbindung des DigitalPakt 2.0
- Regierungsportal Mecklenburg-Vorpommern: Unterzeichnung der Bund-Länder-Vereinbarung zum DigitalPakt 2.0
- DigitalPakt FAQ Schleswig-Holstein: Aktueller Umsetzungsstand und geplante Mittelbereitstellung ab 2027
- Kultusministerkonferenz: Digitalisierung von Schulen – Bund und Länder einig über den DigitalPakt 2.0
- Land Berlin: Zustimmung Berlins zur Umsetzung des DigitalPakt 2.0
- Ministerium für Schule und Bildung NRW: Vereinbarungen für den DigitalPakt 2.0 beschlossen
- Niedersächsische Staatskanzlei: Kabinett befasst sich mit Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt 2.0
- Saarland: DigitalPakt 2.0 unterzeichnet
- Thüringer Ministerium für Bildung: Der DigitalPakt 2.0 kommt
- Bildungsserver Berlin-Brandenburg: Medienentwicklungsplanung und DigitalPakt 2.0 in Brandenburg
- Kultusministerium Baden-Württemberg: DigitalPakt Schule 1 und 2
- Bayerisches Kultusministerium: Vier-Säulen-Zuschuss und DigitalPakt 2.0
- Senatspressestelle Bremen: Weitere 25 Millionen Euro für digitale Bildung
- Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt: Bund und Länder einig über den DigitalPakt 2.0
- Hamburg: Bund und Länder einig über den DigitalPakt 2.0











