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DigitalPakt 2.0: Aktueller Überblick für Schulen und Schulträger

Symbolbild zum DigitalPakt 2.0 mit Schriftzug und digitalen Bildungssymbolen

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Inhalt

Zuletzt aktualisiert am 14. Juli 2026

Der DigitalPakt 2.0 soll an den ersten DigitalPakt Schule anknüpfen und die weitere Digitalisierung an Schulen unterstützen. Bund und Länder haben sich auf eine Fortsetzung verständigt. Vorgesehen sind insgesamt 5 Milliarden Euro bis 2030.

Für Schulen, Kommunen und Schulträger beginnt nun die entscheidende Umsetzungsphase. Die Finanzierung ist auf Bundesebene gesichert und der Ratifizierungsprozess wurde angestoßen. Förderanträge können jedoch erst gestellt werden, wenn das jeweilige Bundesland seine Richtlinie und das zugehörige Antragsverfahren veröffentlicht hat.

Der vorzeitige Maßnahmenbeginn liegt nach aktuellem Stand beim 1. Januar 2026. Das bedeutet jedoch nicht, dass jedes bereits begonnene Vorhaben automatisch förderfähig ist. Welche Maßnahmen berücksichtigt werden und welche Nachweise erforderlich sind, regeln die Länder. Geplante Investitionen sollten deshalb frühzeitig dokumentiert und mit den landesspezifischen Vorgaben abgeglichen werden.

Aktueller Länderüberblick zum DigitalPakt: Wo stehen die Bundesländer?

Bundesland Offizieller Stand
Bund / allgemein Umsetzung über die Länder
Update 14.07.

Bund und Länder sehen für den DigitalPakt 2.0 bundesweit insgesamt rund 5 Milliarden Euro vor. Das Programm verbindet die Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur mit Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie der Initiative „Digitales Lehren und Lernen“. Im investiven Handlungsstrang I stellt der Bund rund 2,25 Milliarden Euro bereit. Förderfähig sein können neben Infrastruktur auch Bildungssoftware und Strukturen für professionellen technischen Support. Der Ratifizierungsprozess wurde angestoßen; Förderanträge können gestellt werden, sobald die Länder ihre jeweiligen Richtlinien erlassen haben. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn liegt beim 01.01.2026.

Stand geprüft: 14.07.2026 · Quellen: DigitalPakt Schule, BMBFSFJ
Baden-Württemberg Ausgestaltung läuft

Das Kultusministerium informiert weiterhin zum DigitalPakt Schule 1 und 2; die neue Förderphase befindet sich in der konkreten Ausgestaltung. Nach aktuellem Recherchestand wird für Baden-Württemberg mit einem ungefähren Gesamtvolumen von rund 652 Millionen Euro gerechnet. Die landesspezifische Richtlinie wird voraussichtlich bis August 2026 erwartet. Nach uns vorliegenden Fachinformationen sollen IT-Administrationskosten voraussichtlich nicht als eigener Fördertatbestand berücksichtigt werden.

Stand geprüft: 19.06.2026 · Quelle: Kultusministerium Baden-Württemberg
Bayern Landesmodell / ergänzende Förderung

Bayern setzt ergänzend zum DigitalPakt 2.0 auf einen eigenen Vier-Säulen-Zuschuss für die Schul-IT. Dieser Zuschuss ersetzt mehrere bisherige Einzelprogramme und soll ab 2027 als pauschalierte Leistung direkt an die Schulaufwandsträger ausgezahlt werden. Für den Doppelhaushalt werden rund 296 Millionen Euro genannt; ab 2027 sollen jährlich rund 207 Millionen Euro im Landeshaushalt vorgesehen werden – zusätzlich zu den Bundesmitteln aus dem DigitalPakt 2.0. Eine separat veröffentlichte bayerische DigitalPakt-2.0-Richtlinie liegt auf dieser Grundlage noch nicht vor.

Stand geprüft: 19.06.2026 · Quellen: Bayerisches Kultusministerium, DigitalPakt Schule
Berlin Umsetzung beschlossen

Der Berliner Senat hat die Umsetzung des DigitalPakt 2.0 beschlossen und die zuständige Senatorin ermächtigt, entsprechende Vereinbarungen und Erklärungen für das Land Berlin zu unterzeichnen. Für Berlin werden rund 111 Millionen Euro Bundesmittel für landesinterne Fördermaßnahmen genannt. Bei Einrechnung des üblichen Landesanteils ergibt sich überschlägig ein Gesamtvolumen von rund 135 Millionen Euro. Die Förderrichtlinien werden parallel zum Unterzeichnungsprozess erarbeitet.

Stand: 17.02.2026 · geprüft: 19.06.2026 · Quelle: Land Berlin
Brandenburg Richtlinie noch offen

Laut Bildungsserver Berlin-Brandenburg ist noch unklar, wie sich der DigitalPakt 2.0 konkret auf Finanzierungsmöglichkeiten auswirkt. Das Land Brandenburg muss dazu noch eine entsprechende Richtlinie ausarbeiten. Konkrete Fördersummen, Verfahren oder landesspezifische Abweichungen sind bislang nicht veröffentlicht.

Stand geprüft: 19.06.2026 · Quelle: Bildungsserver Berlin-Brandenburg
Bremen Mittelvolumen genannt

Bremen nennt Digitalpaktmittel im Umfang von rund 25 Millionen Euro für den Zeitraum 2025 bis 2030. Davon entfallen rund 20,4 Millionen Euro auf Bundesmittel und rund 4,7 Millionen Euro auf den Bremer Eigenanteil. Das Land will die vorgesehenen Spielräume für schlanke Verfahren nutzen; pauschalierte Zuweisungen sind möglich, konkrete landesspezifische Regelungen sind aber noch nicht abschließend veröffentlicht.

Stand: 18.12.2025 · geprüft: 19.06.2026 · Quelle: Senatspressestelle Bremen
Hamburg Mittelvolumen genannt

Hamburg nennt für den DigitalPakt 2.0 ein Gesamtvolumen von knapp 120 Millionen Euro bis 2030. Darin enthalten sind rund 56,3 Millionen Euro Bundesmittel, rund 13,2 Millionen Euro Landesmittel sowie rund 50 Millionen Euro anrechenbare eigene Aufwendungen für digitale Bildung. Da Hamburg zugleich Land und Schulträger ist, erfolgt die Umsetzung zentral über die zuständige Behörde; ein klassisches Einzelantragsverfahren für einzelne Schulen ist damit nicht zu erwarten.

Stand: 18.12.2025 · geprüft: 19.06.2026 · Quelle: Hamburg
Hessen Details noch offen

Für Hessen ist bislang keine landesspezifische DigitalPakt-2.0-Richtlinie mit konkreten Fördersummen, Verfahren oder Abweichungen veröffentlicht. Die bisherigen DigitalPakt-Informationen sind in die Strategie „Digitale Schule Hessen“ eingebettet; für die neue Förderphase bleibt die konkrete Ausgestaltung abzuwarten.

Stand geprüft: 19.06.2026 · Quellen: Digitale Schule Hessen, DigitalPakt Schule
Mecklenburg-Vorpommern Umsetzung in Vorbereitung

Mecklenburg-Vorpommern verweist auf die Bund-Länder-Einigung zum DigitalPakt 2.0. Eine landesspezifische Förderrichtlinie oder ein geöffnetes Antragsverfahren ist noch nicht veröffentlicht. Nach aktuellem Recherchestand wird für Mecklenburg-Vorpommern überschlägig mit rund 52 Millionen Euro Gesamtvolumen gerechnet, davon rund 42,1 Millionen Euro Bundesmittel und rund 9,8 Millionen Euro Eigenanteil. Dieser Betrag ist als ungefähre Arbeitsgröße zu verstehen.

Stand geprüft: 19.06.2026 · Quelle: Regierungsportal Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen Zustimmung zum Vorgehen

Die Landesregierung hat sich mit der Verwaltungsvereinbarung befasst und dem weiteren Vorgehen zugestimmt. Auf Niedersachsen entfallen rund 200 Millionen Euro Bundesmittel, ergänzt durch Eigenmittel des Landes oder der Schulträger in Höhe von rund 47 Millionen Euro. Als Schwerpunkte werden unter anderem WLAN- und Netzwerkinfrastruktur, digitale Ausstattung der Klassenräume, Lehrkräftefortbildung und digitale Anwendungen genannt. Eine konkrete Landesrichtlinie ist noch nicht veröffentlicht.

Stand: 21.04.2026 · geprüft: 19.06.2026 · Quelle: Niedersächsische Staatskanzlei
Nordrhein-Westfalen Richtlinien in Vorbereitung

Nordrhein-Westfalen hat die Vereinbarungen für den DigitalPakt 2.0 beschlossen. Für NRW wird ein ungefähres Gesamtvolumen von rund einer Milliarde Euro genannt. Die rechtlichen und politischen Grundlagen sind damit auf den Weg gebracht; die konkreten Förderrichtlinien werden parallel vorbereitet. Das neue Investitionspaket soll bewusst bürokratiearm, verlässlich und praxistauglich angelegt sein.

Stand: 22.04.2026 · geprüft: 19.06.2026 · Quelle: Schulministerium NRW
Rheinland-Pfalz Ausgestaltung offen

Rheinland-Pfalz begrüßt die Bund-Länder-Einigung zum DigitalPakt 2.0 und verweist auf den nahtlosen Übergang vom ersten DigitalPakt zur neuen Förderphase. Konkrete landesspezifische Abweichungen, Fördersummen oder Antragsverfahren sind bislang noch nicht abschließend veröffentlicht. Die Umsetzung wird voraussichtlich auf Basis einer landesspezifischen Richtlinie erfolgen.

Saarland Vereinbarung unterzeichnet

Das Saarland hat den DigitalPakt 2.0 unterzeichnet. Für das Saarland werden Investitionen von deutlich über 50 Millionen Euro in die digitale Bildung genannt, die hälftig von Bund und Land getragen werden sollen. Förderregeln, konkrete Antragsverfahren und ein Förderportal sind noch nicht abschließend veröffentlicht.

Stand: 29.05.2026 · geprüft: 19.06.2026 · Quelle: Saarland
Sachsen In Planung

Sachsen führt den DigitalPakt Schule 2.0 im Landesportal als Maßnahme in Planung. Im Ergebnis der bundesrechtlichen Grundlagen sollen durch den Freistaat Sachsen die korrespondierenden landesrechtlichen Grundlagen für die Finanzierung geschaffen werden. Eine Förderrichtlinie zur Umsetzung ist dort noch nicht ausgewiesen; als Zeitschiene wird ein Abschluss bis Ende 2030 genannt.

Stand geprüft: 19.06.2026 · Quelle: Sachsen Digital
Sachsen-Anhalt Bundesmittel genannt

Sachsen-Anhalt erhält im investiven Handlungsstrang I bis zu rund 57,6 Millionen Euro Bundesmittel. Das Land arbeitet auf dieser Basis an der weiteren Umsetzung. Etwaige Gesamtvolumina inklusive Landes- und weiterer Anteile sind derzeit nur als ungefähre Schätz- bzw. Arbeitswerte zu verstehen und sollten nicht als fest bewilligte Summe dargestellt werden.

Stand geprüft: 19.06.2026 · Quelle: Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein Umsetzung in Vorbereitung

Schleswig-Holstein erwartet aus dem DigitalPakt 2.0 bis zu rund 72,6 Millionen Euro für Schulträger und landesweite Maßnahmen. Die konkrete Förderausgestaltung ist noch nicht final veröffentlicht. Das Land verweist auf ein möglichst bürokratiearmes Verfahren; ob und in welchem Umfang pauschalierte Zuweisungen genutzt werden, ist noch abschließend zu regeln.

Stand geprüft: 19.06.2026 · Quellen: DigitalPakt FAQ Schleswig-Holstein, Landtag Schleswig-Holstein
Thüringen Richtlinie für Herbst 2026 angekündigt
Update 14.07.

Für Thüringen werden rund 112 Millionen Euro Gesamtvolumen genannt: rund 56 Millionen Euro Bundesmittel sowie jeweils rund 28 Millionen Euro von Land und Schulträgern. Förderfähig sollen Vorhaben ab dem 01.01.2026 sein; Anträge können bis Ende 2030 gestellt und bewilligte Maßnahmen bis Ende 2032 umgesetzt werden. Neben WLAN, Netzwerken, Präsentationstechnik, mobilen Endgeräten und fachspezifischer Ausstattung soll auch der Aufbau professioneller IT-Administrationsstrukturen unterstützt werden. Unterrichtsentwicklung, digitale Kompetenzen und die Qualifizierung von Lehrkräften rücken ebenfalls stärker in den Fokus. Im Bildungsministerium ist ein eigenes Digitalisierungsreferat vorgesehen. Die Förderrichtlinie soll im Herbst 2026 in Kraft treten.

Stand: 05.05.2026 · geprüft: 14.07.2026 · Quellen: Thüringer Ministerium für Bildung, DigitalPakt Schule
Hinweis: Die Übersicht wurde am 14.07.2026 punktuell aktualisiert. Der jeweilige Prüfstand ist in jeder Tabellenzeile angegeben. Genannte Beträge sind, sofern nicht ausdrücklich als Bundesmittel oder Gesamtvolumen ausgewiesen, als gerundete beziehungsweise ungefähre Werte zu verstehen. Da die konkrete Umsetzung über die Bundesländer erfolgt, können sich Richtlinien, Fristen, Fördertatbestände und Antragsverfahren kurzfristig ändern. Maßgeblich sind immer die jeweils gültigen Informationen und Förderrichtlinien des zuständigen Bundeslandes.

Was Schulen und Schulträger jetzt vorbereiten können

Auch wenn die konkrete Antragstellung vom jeweiligen Bundesland abhängt, können Schulen und Schulträger bereits jetzt wichtige Grundlagen schaffen. Dazu gehört vor allem, bestehende Bedarfe zu prüfen und geplante Maßnahmen nachvollziehbar zu dokumentieren.

Auch der aktuelle Bitkom-Check (geprüft 14.07.26) zum DigitalPakt 2.0 betont, dass die Mittel schnell, unbürokratisch und in enger Abstimmung mit den Schulträgern umgesetzt werden sollten. Für die Praxis wird damit deutlich: Neben der Beschaffung werden tragfähige Konzepte für Betrieb, Administration, Support und Qualifizierung immer wichtiger.

 

Unsere Tipps:

  • Vorhandene IT-Infrastruktur erfassen
  • Medienentwicklungspläne prüfen oder aktualisieren
  • WLAN, Netzwerk, Firewall und IT-Sicherheit bewerten
  • Bedarf an Endgeräten, Präsentationstechnik, Software und digitalen Fachanwendungen klären
  • Wartung, Administration und Support als Konzept mitplanen
  • Fortbildungs- und Qualifizierungsbedarf einbeziehen
  • Landesspezifische Informationen regelmäßig prüfen

Gerade bei größeren IT-Projekten ist es sinnvoll, technische Ausstattung, Betrieb, Support und pädagogische Nutzung zusammen zu betrachten. Bei der Vorbereitung solcher Vorhaben kann externe Unterstützung hilfreich sein – etwa, um Bedarfe einzuordnen, technische Möglichkeiten zu prüfen oder ergänzende Beschaffungswege wie eine Elternfinanzierung mitzudenken.

Fazit: Jetzt informieren und vorbereitet bleiben

Der DigitalPakt 2.0 ist von der politischen Einigung in die Vorbereitungsphase übergegangen. Wie schnell Schulen und Schulträger tatsächlich Förderanträge stellen können, hängt nun von den Richtlinien der einzelnen Bundesländer ab.

Gleichzeitig wird deutlich, dass nachhaltige Schuldigitalisierung mehr umfasst als die einmalige Beschaffung von Geräten. Infrastruktur, Bildungssoftware, IT-Administration, Support, Schulentwicklung und Qualifizierung sollten als zusammenhängende Aufgabe geplant werden. Wer Bedarfe und Vorhaben frühzeitig dokumentiert, schafft eine gute Grundlage für die kommenden Förderverfahren.

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