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DigitalPakt 2.0: Aktueller Überblick für Schulen und Schulträger

Symbolbild zum DigitalPakt 2.0 mit Schriftzug und digitalen Bildungssymbolen

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Inhalt

Der DigitalPakt 2.0 soll an den ersten DigitalPakt Schule anknüpfen und die weitere Digitalisierung an Schulen unterstützen. Bund und Länder haben sich auf eine Fortsetzung verständigt. Vorgesehen sind insgesamt 5 Milliarden Euro bis 2030.

Für Schulen, Kommunen und Schulträger ist aktuell vor allem wichtig: Die konkrete Umsetzung erfolgt über die Bundesländer. Förderanträge können daher nicht pauschal überall sofort gestellt werden, sondern hängen von den jeweiligen Landesrichtlinien und Antragsverfahren ab.

Nach aktuellem Stand wird auf Bundesebene ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ab dem 1. Januar 2026 genannt. Ob und unter welchen Bedingungen einzelne Vorhaben förderfähig sind, regeln jedoch die Länder. Deshalb lohnt es sich, die Entwicklung im eigenen Bundesland im Blick zu behalten.

Aktueller Länderüberblick zum DigitalPakt: Wo stehen die Bundesländer?

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Bundesland Offizieller Stand
Bund / allgemein Rahmen

Bund und Länder sehen bis 2030 insgesamt 5 Milliarden Euro für die digitale Bildungsinfrastruktur vor. Förderanträge sind nach offizieller Darstellung erst möglich, wenn die Länder entsprechende Richtlinien erlassen haben. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn wird mit dem 01.01.2026 angegeben.

Stand geprüft: 11.06.2026 · Quellen: DigitalPakt Schule, BMBFSFJ
Berlin Umsetzung beschlossen

Der Berliner Senat hat die Umsetzung des DigitalPakt 2.0 beschlossen und die Unterzeichnung entsprechender Vereinbarungen auf den Weg gebracht. Für Berlin werden rund 111 Millionen Euro Bundesmittel genannt.

Stand: 17.02.2026 · Quelle: Land Berlin
Nordrhein-Westfalen Richtlinien in Vorbereitung

Nordrhein-Westfalen hat die Vereinbarungen für den DigitalPakt 2.0 beschlossen. Die konkrete Umsetzung über Förderrichtlinien wird vorbereitet.

Stand: 22.04.2026 · Quelle: Schulministerium NRW
Niedersachsen Zustimmung zum Vorgehen

Die Landesregierung hat sich mit der Verwaltungsvereinbarung befasst und dem weiteren Vorgehen zugestimmt. Die Vereinbarungen standen laut Meldung kurz vor der Unterzeichnung.

Stand: 21.04.2026 · Quelle: Niedersächsische Staatskanzlei
Saarland Vereinbarung auf den Weg gebracht

Der Ministerrat hat den Vereinbarungen zum DigitalPakt 2.0 zugestimmt. Das Saarland hat die Vereinbarung auf den Weg gebracht.

Stand: 29.05.2026 · Quelle: Saarland
Thüringen Richtlinie geplant

Die für Thüringen relevante Förderrichtlinie soll nach Ressortabstimmung und Anhörung der Schulträger spätestens im Herbst 2026 vorliegen und in Kraft treten. Damit sollen 112 Millionen für die weitere Digitalisierung der Thüringer Schulen frei werden.

Stand: 05.05.2026 · Quelle: Thüringer Ministerium für Bildung
Brandenburg Richtlinie noch offen

Laut Bildungsserver Berlin-Brandenburg ist noch unklar, wie sich der DigitalPakt 2.0 konkret auf Finanzierungsmöglichkeiten auswirkt. Das Land Brandenburg muss dazu noch eine entsprechende Richtlinie ausarbeiten.

Stand geprüft: 11.06.2026 · Quelle: Bildungsserver Berlin-Brandenburg
Baden-Württemberg Ausgestaltung läuft

Das Kultusministerium informiert zum DigitalPakt Schule 1 und 2. Die neue Förderphase befindet sich laut Land weiter in der konkreten Ausgestaltung.

Stand geprüft: 11.06.2026 · Quelle: Kultusministerium Baden-Württemberg
Bayern Ergänzende Landesförderung

Bayern plant ergänzend zum DigitalPakt 2.0 einen eigenen Vier-Säulen-Zuschuss für die Schul-IT. Ab 2027 sollen dafür laut Kultusministerium jährlich rund 207 Millionen Euro vorgesehen werden.

Stand geprüft: 11.06.2026 · Quelle: Bayerisches Kultusministerium
Bremen Mittelvolumen genannt

Bremen nennt Digitalpaktmittel im Umfang von rund 25 Millionen Euro, davon 20,4 Millionen Euro Bundesmittel und 4,7 Millionen Euro Eigenanteil.

Stand geprüft: 11.06.2026 · Quelle: Senatspressestelle Bremen
Sachsen-Anhalt Bundesmittel genannt

Sachsen-Anhalt erhält im investiven Handlungsstrang I bis zu rund 57,6 Millionen Euro Bundesmittel.

Stand geprüft: 11.06.2026 · Quelle: Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt
Hamburg Mittelvolumen genannt

Hamburg nennt für den DigitalPakt 2.0 ein Gesamtvolumen von knapp 120 Millionen Euro bis 2030.

Stand geprüft: 11.06.2026 · Quelle: Hamburg
Hinweis: Die Übersicht bildet den öffentlich verfügbaren Stand zum genannten Datum. Da die konkrete Umsetzung über die Bundesländer erfolgt, können sich Richtlinien, Fristen und Antragsverfahren kurzfristig ändern. Maßgeblich sind immer die jeweils gültigen Informationen und Förderrichtlinien des zuständigen Bundeslandes.

Was Schulen und Schulträger jetzt vorbereiten können

Auch wenn die konkrete Antragstellung vom jeweiligen Bundesland abhängt, können Schulen und Schulträger bereits jetzt wichtige Grundlagen schaffen. Dazu gehört vor allem, bestehende Bedarfe zu prüfen und geplante Maßnahmen nachvollziehbar zu dokumentieren.

Unsere Tipps:

  • Vorhandene IT-Infrastruktur erfassen
  • Medienentwicklungspläne prüfen oder aktualisieren
  • WLAN, Netzwerk, Firewall und IT-Sicherheit bewerten
  • Bedarf an Endgeräten, Präsentationstechnik und Software klären
  • Wartung, Administration und Support mitdenken
  • Landesspezifische Informationen regelmäßig prüfen

Gerade bei größeren IT-Projekten ist es sinnvoll, technische Ausstattung, Betrieb und pädagogische Nutzung zusammen zu betrachten. Bei der Vorbereitung solcher Vorhaben kann externe Unterstützung hilfreich sein – etwa, um Bedarfe einzuordnen, technische Möglichkeiten zu prüfen oder ergänzende Beschaffungswege wie eine Elternfinanzierung mitzudenken.

Fazit: Jetzt informieren und vorbereitet bleiben

Der DigitalPakt 2.0 ist ein wichtiges Signal für die weitere Schuldigitalisierung. Gleichzeitig ist der aktuelle Stand noch nicht in jedem Bundesland gleich weit. Für Schulen, Kommunen und Schulträger bleibt deshalb entscheidend, die Entwicklung im eigenen Bundesland zu verfolgen und geplante Maßnahmen gut zu dokumentieren.

Wer frühzeitig plant, schafft eine gute Grundlage für eine nachhaltige Schuldigitalisierung.

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