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EU AI Act: Was Bildungseinrichtungen jetzt wissen müssen

EU AI Act

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Inhalt

Warum betrifft der AI Act Bildungseinrichtungen?

Immer mehr Bildungseinrichtungen setzen auf KI-Technologien, sei es in der Unterrichtsgestaltung, Schulverwaltung oder im administrativen Bereich. Der AI Act unterscheidet zwischen verschiedenen Risikostufen, die je nach Einsatzbereich unterschiedliche Anforderungen mit sich bringen.

Beispiele für KI-gestützte Tools im Bildungsbereich

Viele beliebte Softwarelösungen und Plattformen enthalten bereits KI-Funktionen, die nun unter die neuen Regelungen des AI Acts fallen. Dazu gehören unter anderem:

Welche Verpflichtungen ergeben sich für Bildungseinrichtungen?

Je nachdem, in welchem Bereich KI genutzt wird, ergeben sich unterschiedliche Pflichten:

Minimales Risiko
Unkritische Anwendungen wie KI-gestützte Rechtschreibprüfungen oder automatische Übersetzungen. (keine besonderen Vorgaben)

Begrenztes Risiko
KI-gestützte Chatbots oder generative KI-Tools müssen klar kennzeichnen, dass sie KI nutzen. (Transparenzpflichten)

Hohes Risiko
KI-Systeme, die Schülerleistungen bewerten, Verhaltensanalysen durchführen oder automatisierte Entscheidungen treffen, unterliegen strengen Auflagen.

Dazu gehören z. B.:

  • Lernplattformen, die automatisierte Bewertungen durchführen
  • KI-gestützte Gesichtserkennung zur Anwesenheitskontrolle
  • Systeme zur Analyse von Schülerverhalten (z. B. Engagement-Tracking in Online-Kursen)

Was bedeutet das für Schulen konkret?

Ab 2. Februar 2025: Gesetzliche Pflicht zur Schulung über KI für Mitarbeiter in Bildungseinrichtungen.

Gemäß Artikel 3, Absatz 56 der europäischen KI-Verordnung muss die Kompetenz im Umgang mit Künstlicher Intelligenz klar definiert werden – also die Fähigkeit, KI-Systeme fachkundig zu nutzen und deren Chancen sowie Risiken zu verstehen. Zudem schreibt Artikel 4 vor, dass Mitarbeiter entsprechend geschult werden müssen. Diese Regelung tritt am 02.02.2025 in Kraft.

co.Tec unterstützt Bildungseinrichtungen beim sicheren Einsatz von KI-Lösungen

Die neuen Regelungen werfen viele Fragen auf – wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten. Wir beraten Bildungseinrichtungen zu KI-Lösungen, Datenschutz und den neuen EU-Richtlinien.

Haben Sie Fragen zum AI Act und seinen Auswirkungen auf Ihre Schule? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter!

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